FAQ (Frequently Asked Questions) Fragen und Antworten zur Stellensuche

 

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Ferien und Feiertage (3)

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Ferien und Feiertage
  • Stimmt es, dass der Arbeitgeber entscheidet, wann und wie lange ich Ferien nehmen kann?
    Dieser Punkt ist im OR, Art. 329 geregelt. Tatsächlich bestimmt der Arbeitgeber den Zeitpunkt, er soll aber auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht nehmen, als dies mit den Interessen des Betriebes vereinbar ist. Die Mindestdauer ist ebenfalls klar geregelt. Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des entsprechenden Dienstjahres zu gewähren.
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  • Wieviele Wochen Ferien pro Jahr kann ich beziehen?
    Die Dauer der Ferien hängt vom Alter ab: Bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind dies mindestens 5 Wochen, später 4 Wochen pro Jahr. Für angebrochene Dienstjahre sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. Es gibt Unternehmen, welche die Ferien für Mitarbeiter ab 50 auf 5 Wochen erhöhen.

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  • Habe ich auch Anspruch auf Ferien, wenn ich Teilzeit angestellt bin?
    Ja. Wenn Sie im Monatslohn angestellt sind, haben Sie gleichviel Ferien, wie ein Vollzeitangestellter. Oft ist es - besonders bei Mitarbeitern, die im Stundenlohn angestellt sind - so, dass die Ferien als Vergütung auf dem Stundenlohn abgegolten werden.

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