FAQ (Frequently Asked Questions) Fragen und Antworten zur Stellensuche

 

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Arbeitszeugnisse (5)

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Arbeitszeugnisse
  • Ich bin mit meinem Arbeitszeugnis unzufrieden, was kann ich tun?
    Jeder Mitarbeiter hat das Recht, sein Arbeitszeugnis zu beanstanden. Meist wird man sich in einem offenen Gespräch einig, als letzter Weg bleibt das Gericht.
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  • Kann ich für eine kurze Anstellungsdauer ein Arbeitszeugnis verlangen?
    Ja, jeder Arbeitnehmer hat jederzeit das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers kann das Arbeitszeugnis als einfache Arbeitsbestätigung abgefasst werden (Beschränkung auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses).
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  • Muss ich es akzeptieren, wenn mir mein Arbeitgeber bloss eine Arbeitsbestätigung schreiben will?
    Grundsätzlich nicht. Im OR ist festgehalten, dass jeder Arbeitnehmer jederzeit das Recht hat, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Eine Arbeitsbestätigung erfolgt auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers.
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  • Wie stelle ich fest, ob mein Arbeitszeugnis codiert abgefasst wurde?
    Da es im Gesetz heisst, die Arbeitszeugnisse sollen "wahr und wohlwollend" formuliert werden, wenden viele Chefs Codes an. Es hat sich aber gezeigt, dass - da kein einheitlicher Schlüssel für solche Codes existiert - schon fast hinter jedem Arbeitszeugnis ein Code vermutet wird.

    Es empfiehlt sich, mit dem Vorgesetzten vor der Abfassung des Arbeitszeugnisses zu sprechen, um Ihn zu bitten, das Arbeitszeugnis uncodiert abzufassen und allenfalls einen entsprechenden Vermerk anzubringen.
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  • Was sind typische Codes bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen?
    Es existiert kein einheitlicher Schlüssel für Codes. Wohl sind einige solcher Codelisten im Umlauf, aber auch diese sind nicht einheitlich.

    Klar ist: knappes Arbeitszeugnis bei längerer Betriebszugehörigkeit, Fehlen von guten Wünschen für die Zukunft, Hervorheben von belanglosen Bereichen und Weglassen von wichtigen Bereichen sind starke Hinweise dafür, dass man mit den Leistungen nicht zufrieden war.
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