FAQ (Frequently Asked Questions) Fragen und Antworten zur Stellensuche

 

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Das Vorstellungsgespräch (3)

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Das Vorstellungsgespräch
  • Darf ein zukünftiger Arbeitgeber einen Auszug aus meinem Vorstrafenregister verlangen?
    Die Frage nach dem Vorstrafenregister ist für einen zukünftigen Arbeitgeber nur zulässig, wenn eine mögliche Vorstrafe einen Bewerber für die vorgesehene Stelle ungeeignet macht. Dies betrifft z.B. einen wegen Vermögensdelikten Verurteilten, der sich auf eine Stelle als Buchhalter bewirbt. Oft verlangen auch Versicherungen und Banken einen Vorstrafenregisterauszug.
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  • Darf ein zukünftiger Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft fragen?
    Nach einer Schwangerschaft darf ein Arbeitgeber grundsätzlich nicht fragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden (Gleichstellungsgesetz) - eine Schwangerschaft darf also nicht zu einer Ungleichbehandlung der betroffenen Bewerberin führen.

    Ist die Tätigkeit jedoch mit höherem Risiko für Mutter und Kind verbunden oder wird ihre Ausübung durch eine Schwangerschaft verunmöglicht, hat die Bewerberin die Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren.
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  • Soll ich bei einer Bewerbung erwähnen, dass ich in der letzten Firma gemobbt wurde?
    Bei Bewerbungen empfiehlt es sich - trotz oftmals berechtigter Erbitterung über die Vorkommnisse in der alten Firma - möglichst wenig zu erzählen oder zu schreiben. Geben Sie aber die Beweggründe für Ihren Stellenwechsel aufrichtig an.

    Bewerben Sie sich aber nicht explizit als Mobbingopfer, sondern vornehmlich mit Interesse an der neuen Aufgabe.

    Ereifern Sie sich auch nicht im Bewerbungsgespräch über die Probleme in Ihrer alten Firma, sondern erläutern Sie sachlich und kurz die Beweggründe, die Sie zu einem Stellenwechsel bewogen haben und bleiben Sie dabei unbedingt objektiv (kein Rundumschlag gegen Ihre alten Teamkollegen oder den Arbeitgeber!!).

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